Walter Hövel, Annette Käshammer, Gitte Haane, Juliane Koch, Miriam Patt, Rieke Schiemann, Ulli Schulte, Sybille Schulz, Heike Wagner
Wir entscheiden uns!

 

Für die Kinder

 

 

 

Das Kind ist dem Erwachsenen prinzipiell gleichgestellt, für das Kind gelten die gleichen Grundrechte.

 

Wir haben uns für die Verwirklichung der Menschenrechte entschieden.

 

Kinder sind Menschen, die ihre eigene Aktivität entwickeln. Diese eigene Aktivität ermöglicht erst ihre Entwicklung, indem sie sich mehr und mehr mit der Welt auseinander setzten. Sie konstruieren ihre eigene innere Welt und nehmen zunehmend und mit zunehmender Verantwortung an jener Konstruktion von Welt teil, die wir als gesamte Menschheit vollziehen. Dabei verändern sie sich selbst und die Welt.

 

Wir haben uns für die Mündigkeit der Kinder entschieden.

 

Kinder sind kompetente Wesen. Sie verfügen über die Fähigkeit in der Auseinandersetzung mit sich und der Welt zu lernen. Sie sind im Vergleich zu Erwachsenen nicht „mangelhaft“ oder „ungebildet“, sondern wir können sie als qualitativ anders ansehen.

 

Wir haben uns dazu entschieden, dass wir den Kindern in unserer Verantwortung als Erwachsene begegnen.

 

Das Kind ist unser „Interaktionspartner, der nicht ausschließlich nach den Vorstellungen des Erwachsenen geformt, gebildet, sozialisiert wird, sondern seinerseits auch auf den Erwachsenen einwirkt und somit die Prozesse der Sozialisation und Erziehung aktiv mitgestaltet.“ (Reinhard Fatke)

 

Wir wissen, dass wir von Kindern lernen können.

 

„Das Individuum selbst muss die festen Grundlagen seines Lernens schaffen, wobei es die Möglichkeit haben sollte, auf Erwachsene und ein Milieu zurückzugreifen, die ihm hilfreich zur Seite stehen: In diesem Fall sprechen wir von Erziehung. Wenn man von außen dem Kind einen Rahmen von Verhaltensregeln auferlegt, die seinen natürlichen Bedürfnissen fremd sind, sprechen wir von Dressur“ (Elise Freinet)

 

Wir haben uns für die Erziehung entschieden.

 

Kinder sind das wertvollste Gut der Menschen. Sie sind unsere Zukunft als Menschen. Hieraus leiten wir Rechte ab, die ihnen in ihrer Kindheit garantiert sein müssen:

 

Kinder haben das Recht auf ihre eigene Zukunft. Dies gilt für ihre eigene Entwicklung genauso wie für globale Fragen unserer Gesellschaft und der Zukunft der Welt. Im Sinne der Agenda 21 der Vereinten Nationen fördern wir konsequent eine Erziehung im Bewusstsein der Verteidigung des Lebens und der Menschenrechte heute und in Zukunft.

 

Kinder haben gegenüber allen Mitmenschen das unveräußerliche Recht auf Achtung des Kindes (Janusz  Korczak). Kinder sind weder kleine Erwachsene, noch zu bevormundende noch zu verhätschelnde Besitztümer der Erwachsenen. Nur die Achtung ihres Status als Kind lässt jene Entwicklung zu, die sie brauchen.

 

So haben  das Recht auf ihren eigenen heutigen Tag, ein Kind zu sein, so wie es ist (und nicht wie der Erwachsene es haben will) und das Recht Erwachsenen zu begegnen, die sich ihrer Verantwortung und eigenen Rechte als Erwachsene bewusst sind.

 

So haben Kinder ein Recht auf „überschaubare und überschreitbare Grenzen“ (Janusz Korczak).

 

Sie haben das Recht etwas Falsches zu tun. Dies macht sie weder schuldig, noch minderwertig, sondern zeigt an, wo etwas falsch ist, wir Unrecht hatten oder sie unsere Hilfe und Begleitung brauchen. Kinder haben das Recht Fehler zu machen, denn wir Menschen lernen nur durch die Fähigkeit zur Selbstkorrektur von Fehlern. Fehler sind der Antrieb zur Entwicklung, zum Erkennen, zum Ansammeln von Wissen und zum Leisten. Nur wer gelernt hat kleine Fehler zu korrigieren, kann große Fehler verhindern.

 

Kinder haben das Recht Probleme zu haben. Nur wer lernt diese zu artikulieren, lernt sich Hilfe in der Gemeinschaft zu organisieren, lernt sich selbst zu helfen. Sie haben ein Recht auf Trauer und Freude, auf Angst und Mut, auf Neugier und Zurückhaltung.

 

Kinder haben ein Recht auf sich selbst. „Aufgabe der Pädagogik ist es, das Kind den Erziehern gewachsen zu machen“ (Janusz Korczak).

 

Wir haben uns für starke Kinder entschieden.

 

Kinder haben das Recht Werte zu haben und sich selbst als wertvoll zu sehen. Unsere Aufgabe ist es nicht, ihre Leistungen durch Noten oder Beurteilungen abzuwerten, sondern ihren Leistungen durch unsere Be-Wertung ihrer Arbeit die Anerkennung ihres Wertes zu geben. Kinder haben das Recht auf ein entwickeltes Selbstwertgefühl, das die wirkliche Grundlage für Selbstbewusstsein ist.

 

Wir haben uns gegen Noten, für die Würdigung wirklicher Leistung entschieden.

 

Kinder haben das Recht zu ungezwungener Arbeit, zur eigenen Einteilung ihrer Zeit, zur eigenen Entscheidung, zur Entwicklung der Verantwortungsfähigkeit, zur Wahl der eigenen Freunde.

 

„Wir erkennen das Recht der Kinder auf Vergnügen an, das schon immer von Schule verdrängt wurde. Das Recht auf Vergnügen wird von jenen als etwas Ungeheuerliches angesehen, die die Menschen von Kindheit an auf die Entfremdung einer von „oben“ auferlegten Arbeit vorbereiten. Leben sollen sie erst in Konsum und Freizeit erfahren. Die Bestrebungen der Kinder aus eigenem Antrieb zu lernen, werden von uns nicht durch willkürlichen Zwang zu fremd bestimmten Zielen umgeleitet. Wir akzeptieren den Wunsch, aus eigenem Interesse ein frei gewähltes Ziel zu erreichen. Dieser Weg wird nicht ohne Mühe und Enttäuschungen sein. Aber die Erfahrung der eigenen Leistungsfähigkeit garantiert Vergnügen. Für uns gibt es keine andere Formung des Willens als die Erziehung zu freien Menschen durch die Übernahme von Verantwortung.“ ( Die Rechte der Kinder, Freinetpädagogik)

 

Wir haben uns für die Leistung entschieden, die Mühe kennt und Spaß macht.

 

Kinder haben das Recht auf gute Lehrer. Das sind jene Lehrerinnen und Lehrer, „bei denen man viel lernt, die  beim Lernen helfen, wo alles geklärt wird, wo es einen Klassenrat gibt, die darauf achten, was mit den Kindern psychisch los ist, die keinen Ärger machen, wenn ein Kind etwas falsch gemacht hat, sondern dem Kind hilft, die helfen, wenn es einem nicht gut geht, die sich auch einmal von Kindern helfen lassen“ (Sternschnuppen, 2.Schuljahr Oktober 2000), aber die Kinder selbst lernen lassen.

 

Kinder haben das Recht gefragt zu werden, aber nicht dann, wenn Erwachsene nicht für sich selbst entscheiden wollen.

 

Kinder haben das Recht nicht verletzt, missbraucht oder entwürdigt zu werden. Dies ist die oberste Regel unserer Schule.

 

Wir haben uns entschieden, nicht gleichgültig wegzuschauen.

 

Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung. „Die großen Leute verstehen nie etwas von selbst, und für die Kinder ist es zu anstrengend, ihnen immer wieder erklären zu müssen...ich bin viel mit Erwachsenen umgegangen und habe Gelegenheit gehabt, sie ganz aus der Nähe zu betrachten. Das hat meiner Meinung über sie nicht besonders gut getan“ (Antoine De Saint Exupéry; Der kleine Prinz).

 

Wir haben uns entschieden, auch mit der Möglichkeit zu leben, dass unsere Entscheidungen falsch sein könnten.

 

Das Kind hat das Recht seine eigene Sprache finden zu können. Es hat das Recht sich frei auszudrücken, um zu sich selbst zu finden, frei zu kommunizieren, um andere zu finden, die Kooperation in der Gemeinschaft der Klasse zu erproben, um den und das Andere zu erfahren und zu begreifen, die Welt selbst zu erkunden und zu erforschen, um sie und sich selbst zu verstehen.

 

Wir haben uns entschieden den Kindern das Wort zu geben.

 

Die Kinder haben das Recht, dass ihr Lernen einen Sinn hat. Wir arbeiten nicht für Tests, Noten oder Ablagen, sondern um das Gelernte auszutauschen, gemeinsam Erkenntnisse zu formulieren, Wissen zu mehren, um sich selbst als Mensch zu erkennen und zu verstehen. Die beste Art sich zu bilden, ist das Leben selbst, selbst zu leben. Dies gilt für Kinder auch hier und jetzt. Das ist der eigentliche Grund, die Schule zu öffnen.