Jedes Kind hat ein Recht

 

auf Entwicklung und Entfaltung

 

seiner Persönlichkeit,

 

auf gewaltfreie Erziehung

 

und auf den besonderen Schutz

 

vor Gewalt,

 

Ausbeutung und Vernachlässigung.

 

Die staatliche Gemeinschaft

 

schützt und fördert

 

die Rechte des Kindes

 

und trägt Sorge fur kindgerechte

 

Lebensbedingungen.“

 

 

 

Diesen Text wollen

 

Merkel, Gehb, Singhammer

 

und die Mehrheit der CDU und CSU

 

nicht

 

im Grundgesetz sehen.

 

 

 

 

 

eingereicht von Walter Hövel